Werden die Vergabekriterien des KFW 442 Förderprogramms "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" angepasst um bei der Vergabe weiterer €200 Millionen im Jahr 2024 mehr Anlagen zu fördern ?
Sehr geehrter Herr Wissing, bezüglich der angekündigten Neuauflage des KFW 442 Programs in 2024 möchte ich folgende Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen um anstatt von nur 30.000 Anlagen ca. 100.000 Anlagen zu födern:
1. Anreize schaffen möglichst große, d.h. über 5kWp Solaranlage oder Speicher (größer 5kWh) zu fördern. Daher folgende Anpassung: Solar Module (nur €300 pro kWp über 5kWp) , Speicher (nur €200 pro kWh über 5kWh), Ladesäule (€300 pauschal)
2. Bei Antragstellung muss zum Nachweis des Besitzes eines Elektrofahrzeuges der KFZ-Schein oder eine verbindliche Bestellung auf das KFW Portal hochgeladen werden. (Eine Selbsterklärung ist m.E. nicht ausreichend).
Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
mfG. Matthias P.
Sehr geehrter Herr P.,
aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der erfolgten Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme des BMDV im geplanten Umfang fortgeführt werden. Beispielsweise werden Mittel für die Elektromobilität in den Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur regional und entlang der Autobahnen fließen.
Mit besten Grüßen
Dr. Volker Wissing