Werden im § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m § 36 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch Änderungen bezüglich THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH) vorgenommen?

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Frage von Rafael S. •

Werden im § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m § 36 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch Änderungen bezüglich THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH) vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Wissing,
momentan ist es ja so das Konsumenten von Cannabis im Straßenverkehr auf die aktiven Stoffe (THC um die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu bestimmen ) und inaktiven Stoffe (THC-COOH um das Konsumverhalten zu bestimmten) getestet werden. Durch die Medien konnte ich entnehmen das es Änderungen bei den Grenzwerten zu aktiven Soffen geben wird. Wird es auch Änderungen geben bezüglich den inaktiven Stoffen geben?
Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr S.,

 vielen Dank für Ihre Frage. 

Derzeit lassen wir alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen und dem Deutschen Bundestag, anhand der Empfehlung des Expertenrates, eine Entscheidungshilfe unterbreiten.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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