Wird es eine extra Regelung für ehemalige Cannabis Patienten mit noch hohen THC Leveln geben, die keinen Rauschzustand haben in den 2-3 Monaten nach Therapieende ?

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Frage von Ralph R. •

Wird es eine extra Regelung für ehemalige Cannabis Patienten mit noch hohen THC Leveln geben, die keinen Rauschzustand haben in den 2-3 Monaten nach Therapieende ?

Wie wird es geregelt, wenn mehrmonatige med. Cannabis Patienten schlagartig aufhören müssen, z.b. aus gesundheitlichen Gründen und dann noch 2-3 Monate einen viel höheren aktiven THC Level haben als Freizeitkonsumenten und nicht fahren dürften als normale Menschen?
Regelmäßiges Kiffen und med. Cannabis Konsum kommt ehrlich gesagt genau auf das selbe heraus, nämlich auf einen hohen dauerhaften aktiven THC Level und einen immens hohen Abbauwert, obwohl das Endocannabinoid System sich auf diesen Level eingestellt hat und man auch keine Rauschwirkung mehr erlebt beim Konsum, dieser dient dann nur noch, nur um den Level zu halten, was medizinisch sinnvoll ist, für Freizeit Konsumenten aber genau den gegenteiligen Effekt auslöst und daher lediglich bei Abhängikeit weiter durchgeführt wird.
Ehemalige Med, Cannabis Patienten sollten daher eine Extra Regelung haben, dass diese trotz noch hoher THC Werte keinen Rauschzustand erleben seit Wochen und Monaten. Kein Gerichtsprozess, klare Regelung.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Als Bundesregierung haben wir uns auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis verständigt. Das ist in Deutschland bis vor kurzer Zeit undenkbar gewesen. Damit tragen wir erheblich zur Entstigmatisierung bei. In diesem Zusammenhang arbeiten wir an einer Anpassung der Grenzwerte, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen muss. Entsprechende Prüfungen müssen wir ressortübergreifend koordinieren. Natürlich ist es so, dass der eigene - wenn auch medizinisch indizierte Konsum - nicht zur Schädigung anderer führen darf. Andererseits müssen auch alle weiteren, wie auch die von Ihnen beschriebenen Situationen in eine Neuregelung und Überprüfbarkeit einfließen können. Gerne verweise ich an dieser Stelle auf die Regierungsbefragung vom 10.05.2023. Dort habe ich verschiedene Fragen dazu beantwortet. Anbei der Link zur Mediathek. https://www.bundestag.de/mediathek/plenarsitzungen?videoid=7553473#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTUzNDcz&mod=mediathek

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing 

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