Frage an Volkmar Halbleib bezüglich Familie

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Volkmar Halbleib
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Frage von Jennifer H. •

Frage an Volkmar Halbleib von Jennifer H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Halbleib,

die „Empfehlungen [...] für die Kindertagespflege [...]“, die seit dem 1. Januar 2017 gelten, empfehlen nicht mal 4 Euro pro Stunde und Kind – inklusive sämtlicher Kosten, die anfallen.

Leider zeigt die Verwaltungsinfo zu diesen Empfehlungen, dass die Verantwortlichen sich nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
„[...]Nachdem eine Tagespflegeperson nur bis zu maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf, während eine Kinderpflegerin in einer Krippe anteilig sechs Kinder betreut, wurden lediglich 5/6 in Ansatz gebracht. [...].“

Diese Aussage zeigt, dass die Empfehlungen schlecht durchdacht sind. In Bayern wurden bereits 2017 3,7 Kinder von einer Fachkraft betreut – nicht 6.
Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) darf max. 5 Kinder betreuen. In Anbetracht der Tatsache, dass eine KTPP somit mehr Kinder betreut und auch noch selbstständig ist, müsste der Betrag deutlich nach oben korrigiert werden.
Es gibt bereits Berechnungen, die belegen, dass nicht mal 4,50 Euro pro Kind und Stunde ausreichen, um angemessen in die Rentenversicherung einzuzahlen, um im Alter nicht in in die Altersarmut zu rutschen.
Es wäre schon ein riesiger Fortschritt, wenn die staatliche Förderung der Kindertagespflege an die Förderung der Kitas angepasst wäre.
Wir KTPP werden meist ausschließlich von den Jugendämtern bezahlt und bekommen nicht mal ein vergleichbares Äquivalent zum Mindestlohn.
Angesichts der Tatsache, dass wir genau das bieten, was Familien und auch die Gemeinden brauchen, ist es unverständlich, dass die Kindertagespflege in Bayern so schlecht gefördert wird.
Wir bieten kleine Gruppen, einen guten Betreuungsschlüssel, individuelle und flexible Betreuung, wir stellen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung, die Betreuungsqualität ist vergleichbar mit der in den Kitas, wir bieten eine feste Bezugsperson und ein Stück Familie.

Unsere Frage an Sie ist nun: Wie wollen Sie die Kindertagespflege in Bayern in Zukunft fördern?

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Ich unterstütze eine bessere Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Ich halte alle Betreuungsformen als bedarfsgerecht und notwendig, unabhängig von ihrer Form. Daher sollten auch alle bei der Förderung gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Der Mindestlohn, selbstverständlich auch für das in der Kinderbetreuung beschäftigte Personal, ist für mich in jedem Fall maßgeblich.

Bereits im November 2014 hatten wir von der SPD Landtagsfraktion gegenüber der Staatsregierung den Sinn einiger gesetzlicher Regelungen hinsichtlich der Tagespflege kritisch hinterfragt. Etwa, dass eine Tagespflegeperson alleine fünf Kinder betreuen darf, zwei Tagespflegepersonen in der Großtagespflege jedoch nur jeweils vier Kinder, also zusammen acht Kinder Auch die unterschiedliche Beurteilung der Staatsregierung von Großtagespflege und Kinderkrippe im Hinblick auf das angestrebte Betreuer-Kind-Verhältnis, in der Großtagespflege 1:4, in der Kinderkrippe 1:3 sprachen wir an.

Uns ging es auch um die Parameter, die sich meines Erachtens direkt auf die prekäre Einkommenssituation der Tagespflegepersonen auswirken. Konkret ging es um:
- das Offenlegen des Verdienstes und aller Zuschüsse in den Verträgen mit den Eltern
- die unterschiedliche Handhabung der Kommunen und die damit einhergehende unvertretbare Ungleichbehandlung der Tagespflegepersonen
- die Anhebung der seit 2009 gleichbleibend hohen Betriebskostenpauschale für Tagespflegepersonen
- die jährliche Anpassung dieser Pauschale an die durchschnittliche Preisentwicklung für Miet- und Energiekosten
- Verbesserungen der Investitionskostenzuschüsse auch für Tagespflegepersonen, die nicht in eigens für die Betreuung angemieteten Räumen arbeiten
- die Verringerung des Anspruchs auf freie Tage für Urlaub und Krankheit von 30 auf 20 (laut Empfehlung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales an die Landratsämter)
- die bayernweit einheitliche Regelung der Ersatzbetreuung im Krankheits- oder Urlaubsfall
- die Höhe der Entlohnung pro Kind und Stunde aus und deren Entwicklung in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
- weitere Schritte zur existenzsichernden Entlohnung für Kindertagespflegepersonen in Bayern.

Alle Fragen wurden von der Staatsregierung leider nur ausweichend oder mit Verweis auf die kommunale Zuständigkeit beantwortet. Geändert wurde leider trotz der kritischen Hinweise von der Mehrheitsfraktion praktisch nichts.

Für mich ist Kindertagesbetreuung in allen Formen wertvoll und gleichwertig. Deren qualitativer Ausbau sowie zufriedenstellende und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen des Personals sind für mich als unabdingbare Anforderungen, für die ich mich auch in den nächsten fünf Jahren im Landtag einsetzen werde.

Was möchten Sie wissen von:
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