Frage an Volkmar Halbleib bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volkmar Halbleib
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Frage von Dieter B. •

Frage an Volkmar Halbleib von Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Halbleib, in 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben nur 13 ein mehr oder weniger gutes Informationsfreiheitsgesetz. Leider hat Bayern keine Regelung bzw. Gesetz, dass dem Bürger die Möglichkeit bietet, Zugang zu amtlichen Informationen zu erlangen.
Meine Frage ist, warum in Bayern bisher keine Regelung bzgl. Informationsfreiheitsgesetz getroffen wurde und wer bzw. welche Partei oder Gruppierung sich bisher dagegen entschieden hat.
Für mich persönliche wäre es beispielsweise sehr wichtig, Einblick in das Vertragswesen zwischen der Gemeinde Güntersleben und der Johanniter Unfallhilfe bezüglich der Übernahme der Trägerschaft der KiTa-Einrichtungen in Güntersleben durch Johanniter.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Informationsfreiheit und Transparenz.
Die BayernSPD-Landtagsfraktion unterstützt grundsätzlich das Anliegen für mehr Transparenz, um die Kontrolle demokratischer Institutionen zu stärken. Dies festigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Verwaltung und Politik. Meinungsbildung und politische Teilhabe werden gefördert.
Deswegen haben zahlreiche Bundesländer ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der Freistaat Bayern zählt leider nicht hierzu. Seit 2001 sind wiederholt Bemühungen und konkrete Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion am Widerstand der Regierungsmehrheit in Bayern gescheitert.
Auf kommunaler Ebene wollen wir den bayerische Gemeinden Anreize schaffen sogenannte Informationsfreiheitssatzungen (kurz: IFS) zu erlassen. Dies ist bereits in einigen Kommunen geschehen.
Die SPD-Fraktion hat eine entsprechende Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung wiederholt im Landtag beantragt. Hierdurch soll erreicht werden, dass möglichst flächendeckend Transparenz- und Informationsfreiheitssatzungen in den bayerischen Gemeinden in Kraft gesetzt werden.
Hiervon wären allerdings nur Angelegenheiten des gemeindeeigenen Wirkungskreises betroffen. Für Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises bleibt ein staatliches Informationsfreiheitsgesetz weiterhin notwendig, für das sich die SPD-Landtagsfraktion weiter einsetzen wird.

Ihr
Volkmar Halbleib

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