Frage an Volkmar Halbleib bezüglich Gesundheit

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Volkmar Halbleib
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Frage von Heinz E. •

Frage an Volkmar Halbleib von Heinz E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Halbleib,

bitte teilen Sie mit, ob und wie Sie Ihren Einfluss zur Erreichung der einzelnen Ziele (hier: Kurzfassung) in Ihrem möglicherweise künftigen politischen Wirkungsbereich geltend machen wollen - vielen Dank – Der Arbeitskreis Elektrosmog Agenda 21 Würzburg

1. Aufklärungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen - vor allem in Schulen.
2. Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch kabellose Funktechnologien.
3. Genehmigungspflicht für alle Mobilfunksendeanlagen; keine Anlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern sowie anderen sensiblen Bereichen.
4. Keine Errichtung und Installation von weiteren Mobilfunksendeanlagen sowie keine Aufrüstung bestehender Einrichtungen, weil das Angebot besonders auf die Käuferschicht der Kinder und Jugendlichen abzielt.
5. Reduzierung und Minimierung der Leistung von Mobilfunksendeanlagen auf das erforderliche Mindestmaß.
6. Entwicklung einer Mensch, Tier und Umwelt schonenden, durch unabhängige Wissenschaftler nachgewiesenen ungefährlichen Elektro- und Mobilfunktechnologie.
7. Neufestsetzung der Grenzwerte nach baubiologischen Richtwerten für den Schlaf - und Arbeitsbereich.
8. Beweislastumkehr
9. Verbot der Betriebsbereitschaft von Mobilfunktelefonen und vergleichbaren Technologien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gebäuden und Veranstaltungsräumen.
10. Meldepflicht der Immobilieneigentümer über Besitz und Betrieb einer funktechnischen Einrichtung.
11. Förderung und Durchsetzung einer Industrie unabhängigen Forschung, deren wissenschaftliche Studien bei der Errichtung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung dieser Technologie berücksichtigt werden.
12. Amtliche medizinische, technische, biologische Untersuchungen und Studien bei signifikanten Häufungen von Krankheits- und Todesfällen ggf. Abschaltung der Technologie.
13. Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers – Nachweis des Versicherungsschutzes.

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Sehr geehrter Herr Erhardt,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Die Liste gibt sehr umfassend die aus Sicht des Arbeitskreises Elektrosmog der Agenda 21-Gruppe Würzburg bei Mobilfunk zu klärenden Punkte wieder. Sicher ist es im Rahmen dieses Forums nicht möglich, die Punkte in der erforderlichen Tiefe zu erörtern. Ihre Forderungen finde ich insbesondere in folgenden Bereichen für nachvollziehbar:

Aufklärungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen

Aufklärung der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch kabellose Funktechnologien. Reduzierung und Minimierung der Leistung von Mobilfunksendeanlagen auf das erforderliche Mindestmaß.
- Entwicklung einer Mensch, Tier und Umwelt schonenden Elektro- und Mobilfunktechnologie
- Meldepflicht der Immobilieneigentümer über Besitz und Betrieb einer funktechnischen Einrichtung.
- Förderung und Durchsetzung einer Industrie unabhängigen Forschung- Amtliche medizinische, technische, biologische Untersuchungen und Studien bei signifikanten Häufungen.

Die Lobby-unabhängige kritische Forschung halte ich dabei für die wichtigste Aufgabe und Grundlage für den Umgang mit den Risiken dieser Technologie!

Im übrigen war es der frühere SPD-Landtagsabgeordnete Gerhard Hartmann aus dem Landkreis Würzburg, der 2003 darauf hingewiesen hat, dass eine Mobilfunkstudie vom früheren Verbraucherschutzminister und heutigen Staatsminister in der Staatskanzlei Eberhard Sinner an eine Firma in seiner Heimatregion vergeben wurde, die Pro-Mobilfunk-Kampagnen und informelle Lobbyarbeit betrieb. Hartmann konnte erreichen, dass die Studie eingestellt wurde.

Eine Genehmigungspflicht für alle Mobilfunkanlagen ist für mich durchaus vorstellbar, allerdings kann sie aber nach der derzeitigen Rechtslage leider ausschließlich baurechtliche und städtebauliche Gesichtpunkte berücksichtigen, nicht hingegen Fragen der elektromagnetischen Felder, die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt sind. Für letztere ist wichtig, dass wir endlich das Minimierungsgebot ernst nehmen und die Grenzwerte so weit als möglich senken bzw. nach strengeren Kriterien neu festsetzen.

Die Beweislastumkehr und die Haftung des Betreibers und des Grundstückseigentümers (einschließlich der Fragen des Versicherungsschutzes) hängen zusammen. Ähnlich wie im Medizinrecht, in dem sie einen wichtigen Stellenwert einnimmt, werden auch bei den elektromagnetischen Feldern die Fragen nach der Beweislastumkehr lauter. Im Medizinrecht haben die Gerichte hierzu einen wichtigen Beitrag für die Rechtsentwicklung geleistet.

Ein absoluter Stopp für alle weiteren Mobilfunkanlagen, ohne Differenzierungen bei Standort und Umgebung, sowie ein Verbot der Betriebsbereitschaft von Mobiltelefonen in allen öffentlichen Räumen ist aus meiner Sicht nur auf der Grundlage weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse vertretbar, die ich derzeit nicht sehe.

Auf weitere Zusammenarbeit
mit Ihnen und der Agenda 21 freue ich mich, für weitere Fragen und Diskussionen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Volkmar Halbleib

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