Antwort 05.04.2023 von Wolfgang Fackler CSU
Da Sie Ihre Frage an die Bundesregierung richten, bin ich der falsche Ansprechpartner.
Da Sie Ihre Frage an die Bundesregierung richten, bin ich der falsche Ansprechpartner.
Der Grund: Für die konkreten Hilfen ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern nötig, die derzeit erarbeitet wird.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.