Wann wir die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?

Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU
100 %
29 / 29 Fragen beantwortet
Frage von Thomas P. •

Wann wir die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?

In der heutigen Zeit steht die AV meiner Ansicht nach in Konkurrenz mit anderen Anlageformen. Es z.B. interessant zu wissen, dass Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Immobilien nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei sind, während die bAV/pAV in der Auszahlungphase voll versteuert werden muss. Meiner Auffassung nach hat hier der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die insbesondere von Vermögenden zur Steuervermeidung genutzt werden, während die Altersvorsorge breiter Massen trotz des regelmäßigen Absenken der Rentenniveaus bei Vorsorge (pAV/bAV) kaum entlastet werden.

Bei den gesetzlichen Regelungen zu Lebensversicherungen kann ein nicht voreingenommener Beobachter zum Schluss kommen, dass der Gesetzgeber oft die Interessen der Versicherungswirtschaft (und deren Eigentümern und Aktionären) im Blick hat und die Belange der Versicherten zweitrangig sind. Dies ist z.B. an der Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 zu sehen.

Portrait von Wolfgang Stefinger
Antwort von
CSU

Die Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 wurde aufgrund des niedrigen Zinstrends angepasst um die Lebensversicherung auf Dauer als stabile Säule in der Altersversorgung halten zu können. Leider ist aufgrund der Corona-Pandemie die Finanzlage der Krankenkassen sehr angespannt, sodass aktuell wohl keine großen Spielräume für weitere Entlastungen in der betrieblichen Altersvorsorge bestehen. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) wurde bereits ein Kompromiss geschlossen. Hier müssen jedoch auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten werden. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Nach meinem Kenntnisstand haben die Ampelparteien keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten im Koalitionsvertrag vereinbart.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU