Welche rechtlichen Spielräume sehen Sie, um ehemaligen Spitzenbeamten wie H.-G. Maaßen bei nachgewiesener Verfassungsfeindlichkeit die staatliche Pension effektiver und zeitnah zu entziehen?
Sehr geehrter Herr Stefinger,
als Bürger Ihres Wahlkreises besorgt mich die Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaates.
Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen wird inzwischen vom BfV selbst als Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus geführt. Dennoch agiert er weiterhin öffentlich in einer Weise, die die staatliche Ordnung gezielt delegittimiert – finanziert durch eine stattliche Pension aus Steuergeldern. Dies beschädigt das Ansehen des Berufsbeamtentums tiefgreifend.
Mich interessiert daher der konkrete Hintergrund zu meiner Frage:
Sehen Sie oder Ihre Fraktion gesetzgeberischen Handlungsbedarf, das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Bundesdisziplingesetz (BDG) so zu schärfen, dass der Entzug von Ruhegehaltsbezügen bei Verfassungsfeinden im Ruhestand konsequenter umgesetzt werden kann?
Werden Sie sich für eine solche Schärfung im Bundestag einsetzen?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr J.,
der demokratische Rechtsstaat muss sich gegen Bestrebungen verteidigen können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Zugleich gelten auch für ehemalige Beamte rechtsstaatliche Grundsätze. Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Bereits heute sieht das Disziplinarrecht die Möglichkeit vor, bei schwerwiegenden Dienstvergehen auch Ruhegehaltsansprüche zu kürzen oder abzuerkennen. Ob hier weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird politisch diskutiert. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist dabei entscheidend, dass der Staat wehrhaft bleibt, ohne rechtsstaatliche Maßstäbe aufzugeben. Etwaige Verschärfungen müssten deshalb verfassungsfest ausgestaltet sein und die notwendige Rechtssicherheit gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB
