Frage an Yvonne Magwas bezüglich Politisches Leben, Parteien

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Yvonne Magwas
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Frage von Gerd S. •

Frage an Yvonne Magwas von Gerd S. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrte Frau Magwas,
nach Hinweisen von Abgeordnetenwatch zur Änderung meiner Anfrage an Sie möchte ich folgendes Wissen.
Nachdem Sie im Vorfeld des Beschlusses zur "Bundesnotbremse" mit 2 Ihrer Fraktionskollegen eine Initiative zur Verschärfung der Pandemie-Gesetze eingeleitet haben (oder stimmt diese Meldung nicht ?), möchte ich gern wissen , ob Sie jetzt im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag zur Aufhebung des "Gesetzes zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite" eine ähnliche Maßnahme machen würden(also diesmal nicht Verschärfung bzw. Verlängerung sondern Aufhebung ) und wenn nicht warum nicht ?
Gerd Schremmer

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Sehr geehrter Herr Schremmer,

Haben Sie Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de, die ich gern beantworten möchte. Zum einen stimmt Ihre Information hinsichtlich einer gemeinsamen Initiative mit Fraktionskollegen. Diese hatte zum Ziel einheitliche, klare Regeln in Gesamtdeutschland zur Eindämmung des Corona-Virus zu haben. Gerade wir im Vogtland, im Dreiländereck, mit Grenzen zu Bayern und Thüringen, mit enorm hoher Arbeitsmobilität, waren oft leitgeplagt von unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern, von einem Regelwirrwarr. Das führte leider auch dazu - das belegen die Zahlen und Daten, die wir im Vogtland durch unser elektronisches Testmanagementsystem haben - dass wir im Januar Corona-Hotspot waren, vor allem durch die Einträge aus Bayern. Einheitliche, klare Regeln führen sowohl zu besserer Verständlichkeit und Akzeptanz als auch zu einer Verringerung des Infektionsgeschehen.

Die Bundesnotbremse wird am 30.6. auslaufen. Sie galt „nur“ ab einer Inzidenz von 100 - darunter können weiter die Länder ihre Regelungen erlassen.

Hinsichtlich der Feststellung des Fortbestehen einer epidemischen Lage gibt es drei Gesichtspunkte, die voneinander zu trennen sind:

1. Der Beschluss des Deutschen Bundestages hat nichts mit der Bundesnotbremse zu tun, diese läuft am 30. Juni 2021 aus. Nicht zu verwechseln ist dieser Beschluss zur Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit der Bundesnotbremse. Diese Notbremse läuft gem. § 28b Absatz 10 IfSG zum 30. Juni 2021 aus und wird nicht verlängert. Das ist gut so.

2. Feststellung des Deutschen Bundestages ist wichtige Grundlage für zahlreiche Regelungen, die eine vierte Welle gerade verhindern sollen
Welche Bedeutung hat der Beschluss des Bundestages?
Wichtig: Unsere Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Voraussetzung für zahlreiche Verordnungen und Rechtsakte der Bundesregierung und der Landesregierungen. Sie leisten weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie.
Solche Verordnungen betreffen vor allem die Regelungen zum Infektionsschutz im Reiseverkehr (Einreisequarantäne, Testnachweispflicht bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) und auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Hinzu kommen noch Präventivmaßnahmen und bewährte Regelungen wie die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch den Bund oder die Einbeziehung von Medizinstudierenden in die Versorgung ohne Nachteile für den Studienfortschritt.
UND: Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage durch den Deutschen Bundestag führt hingegen nicht automatisch zu einer Verlängerung der Schutzmaßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Länder entscheiden über ihre Schutzmaßnahmen nach den Vorgaben der §§ 28 und 28a IfSG. Zentraler Maßstab dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Das heisst konkret, dass die Länder entsprechend des Infektionsgeschehens, ihre Maßnahmen entsprechend anpassen können - wir spüren das gerade im Vogtland. Ab kommenden Montag sind weitere Lockerungen möglich!
Der Beschluss heute gilt längstens für drei Monate, somit also längstens bis zum 11. September 2021. Der Deutsche Bundestag kann die epidemische Lage aber jederzeit auch vorzeitig beenden.

3. Das Infektionsgeschehen dauert leider noch an und damit die epidemische Lage.
Die pandemische Situation entspannt sich zwar. Aber die Gefahr des Corona- Virus ist noch nicht gebannt. Die neue Variante Delta (die sog. indische Variante) tritt auch in Deutschland auf und hat in Teilen des Vereinigten Königreichs trotz hoher Impfzahlen zu einem extremen Anstieg der Fallzahlen geführt. Dabei müssen wir beachten: rund drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger sind noch nicht vollständig geimpft und haben daher keinen vollen Impfschutz.

Soweit von mir. Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Yvonne Magwas

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