Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dafür gestimmt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Dafür gestimmt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin SonnenholznerKathrin SonnenholznerSPD117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dafür gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCSU124 - Neuburg-Schrobenhausen Dafür gestimmt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.