Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

Weiterlesen
Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Nicht beteiligt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Nicht beteiligt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Nicht beteiligt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Dagegen gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ilona DeckwerthIlona DeckwerthSPD709 - Kempten, Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Kathrin SonnenholznerKathrin SonnenholznerSPD117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dagegen gestimmt
Portrait von Martina FehlnerMartina FehlnerSPD602 - Aschaffenburg-West Nicht beteiligt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Nicht beteiligt
Portrait von Diana StachowitzDiana StachowitzSPD105 - München-Moosach Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.