Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Katharina SchulzeKatharina SchulzeDIE GRÜNEN104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Gabi SchmidtGabi SchmidtFREIE WÄHLER510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchalkAndreas SchalkCSU Dafür gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dafür gestimmt
Portrait von Martin RungeMartin RungeDIE GRÜNEN117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Heinrich RudrofHeinrich RudrofCSU401 - Bamberg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Nicht beteiligt
Portrait von Hans RittHans RittCSU Dafür gestimmt
Markus RinderspacherMarkus RinderspacherSPD107 - München-Ramersdorf Dagegen gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ReißTobias ReißCSU307 - Tirschenreuth Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dafür gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.