Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktionStimmkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HuberThomas HuberCSU113 - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike ScharfUlrike ScharfCSU115 - Erding Nicht beteiligt
Portrait von Florian HerrmannFlorian HerrmannCSU116 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Christian MagerlChristian MagerlDIE GRÜNEN116 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RungeMartin RungeDIE GRÜNEN117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin SonnenholznerKathrin SonnenholznerSPD117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Nicht beteiligt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCSU120 - Miesbach Nicht beteiligt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dafür gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst WeidenbuschErnst WeidenbuschCSU122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Nicht beteiligt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCSU124 - Neuburg-Schrobenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Karl StraubKarl StraubCSU125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm Dafür gestimmt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.