Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Ute Eiling-HütigUte Eiling-HütigCSU128 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang FacklerWolfgang FacklerCSU706 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Hans Jürgen FahnHans Jürgen FahnFREIE WÄHLER601 - Aschaffenburg-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Martina FehlnerMartina FehlnerSPD602 - Aschaffenburg-West Nicht beteiligt
Portrait von Günther FelbingerGünther Felbingerfraktionslos606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Günther FelbingerGünther FelbingerFREIE WÄHLER606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FlierlAlexander FlierlCSU306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Karl FrellerKarl FrellerCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Tessa GansererTessa GansererDIE GRÜNEN501 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GehringThomas GehringDIE GRÜNEN709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Nicht beteiligt
Portrait von Max GibisMax GibisCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Thorsten GlauberThorsten GlauberFREIE WÄHLER405 - Forchheim Nicht beteiligt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike GoteUlrike GoteDIE GRÜNEN403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Dafür gestimmt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Nicht beteiligt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Dafür gestimmt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Christine HaderthauerChristine HaderthauerCSU118 - Ingolstadt Nicht beteiligt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.