Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Wahlrecht behandelte die Inklusion von Menschen mit psychischer Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, in das aktive und passive Wahlrecht. Er wurde mit 55 Ja-, 67 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

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Dafür gestimmt
55
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
1
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Gabi SchmidtGabi SchmidtFREIE WÄHLER510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Nicht beteiligt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Tanja Schorer-DremelTanja Schorer-DremelCSU114 - Eichstätt Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina SchulzeKatharina SchulzeDIE GRÜNEN104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchusterStefan SchusterSPD Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten SchwabThorsten SchwabCSU606 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Harald SchwartzHarald SchwartzCSU301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Horst SeehoferHorst SeehoferCSU124 - Neuburg-Schrobenhausen Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela SenglGisela SenglDIE GRÜNEN129 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Markus SöderMarkus SöderCSU Nicht beteiligt
Portrait von Kathrin SonnenholznerKathrin SonnenholznerSPD117 - Fürstenfeldbruck-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Ludwig SpaenleLudwig SpaenleCSU108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Diana StachowitzDiana StachowitzSPD105 - München-Moosach Dafür gestimmt
Portrait von Barbara StammBarbara StammCSU Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia StammDIE GRÜNEN126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Claudia StammClaudia Stammfraktionslos126 - Rosenheim-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Rosi SteinbergerRosi SteinbergerDIE GRÜNEN204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Klaus SteinerKlaus SteinerCSU129 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.

Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.

Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.

Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.

Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.