Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Enthalten
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Dagegen gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchrodiMichael SchrodiSPD215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Nicht beteiligt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Nicht beteiligt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Nicht beteiligt
ProfilbildDaniel FöstFDP217 - München-Nord Enthalten
Bundestagskandidat Bernhard LoosBernhard LoosCDU/CSU217 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE219 - München-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.