| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Andreas Mattfeldt | CDU/CSU | 34 - Osterholz – Verden | Dafür gestimmt |
| | Markus Matzerath | AfD | Enthalten | |
| | Andreas Mayer | AfD | 253 - Donau-Ries | Enthalten |
| | Stephan Mayer | CDU/CSU | 211 - Altötting | Dafür gestimmt |
| | Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt |
| | Volker Mayer-Lay | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt |
| | Tamara Mazzi | Die Linke | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt |
| | Danny Meiners | AfD | 31 - Mittelems | Enthalten |
| | Pascal Meiser | Die Linke | 82 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt |
| | Michael Meister | CDU/CSU | 187 - Bergstraße | Dafür gestimmt |
| | Stella Merendino | Die Linke | 74 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt |
| | Friedrich Merz | CDU/CSU | 146 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt |
| | Jan Metzler | CDU/CSU | 205 - Worms | Dafür gestimmt |
| | Knuth Meyer-Soltau | AfD | 139 - Bochum I | Enthalten |
| | Swantje Michaelsen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt |
| | Kathrin Michel | SPD | 155 - Bautzen I | Dafür gestimmt |
| | Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt |
| | Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt |
| | Matthias Mieves | SPD | 208 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt |
| | Irene Mihalic | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 122 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt |
| | Boris Mijatović | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 167 - Kassel | Dagegen gestimmt |
![]() | Sergej Minich | AfD | 54 - Bremen I | Enthalten |
| | Sahra Mirow | Die Linke | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt |
| | Reinhard Mixl | AfD | 233 - Schwandorf | Nicht beteiligt |
| | Claudia Moll | SPD | 87 - Aachen II | Dafür gestimmt |
Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung
Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf soll künftig dazu beitragen, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksamer zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, Fälle einzudämmen, in denen die Vaterschaft für ein Kind anerkannt wird, ohne dass eine tatsächliche familiäre Beziehung besteht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen. Nach Angaben der Bundesregierung kommt es vereinzelt vor, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gesichertem Aufenthaltsstatus die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen und dadurch zugleich die aufenthaltsrechtliche Situation der Mutter zu verbessern.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, um solche Fälle wirksam zu verhindern. Künftig soll deshalb in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Beteiligten ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende deutscher Staatsbürger ist, die Mutter jedoch nur über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung verfügt. Ohne die erforderliche Zustimmung soll das Standesamt die Eintragung der Vaterschaft ablehnen können. Keine zusätzliche Zustimmung soll hingegen notwendig sein, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist oder eine tatsächliche sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht. Zudem sollen falsche Angaben zur Erlangung einer behördlichen Zustimmung künftig unter Strafe gestellt werden.
Zuvor war der Gesetzentwurf im Innenausschuss noch geändert worden. Ein angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält darüber hinaus sachfremde Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur IT-Sicherheit, die mitbeschlossen wurden.
Teile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wurden in geänderter Fassung mit 297 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordente stimmten dagegen, es gab 134 Enthaltungen. Konkret wurde über die Artikel eins bis sechs, die Artikel zehn bis zwölf sowie die Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes abgestimmt.
