| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Sylvia Rietenberg | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Münster | Dagegen gestimmt |
| | Daniel Rinkert | SPD | 107 - Neuss I | Dafür gestimmt |
| | Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg – Ammerland | Dafür gestimmt |
| | Lars Rohwer | CDU/CSU | 159 - Dresden II – Bautzen II | Dafür gestimmt |
| | Sebastian Roloff | SPD | 218 - München-Süd | Dafür gestimmt |
| | Claudia Roth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 251 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt |
![]() | Johannes Rothenberger | CDU/CSU | 284 - Offenburg | Dafür gestimmt |
| | Rainer Rothfuß | AfD | 256 - Oberallgäu | Enthalten |
| | Norbert Röttgen | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt |
| | Philipp Rottwilm | SPD | 169 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt |
| | Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 111 - Kleve | Nicht beteiligt |
| | Thomas Röwekamp | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt |
| | Thorsten Rudolph | SPD | 198 - Koblenz | Dafür gestimmt |
![]() | Angela Rudzka | AfD | 49 - Salzgitter – Wolfenbüttel | Enthalten |
| | Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 202 - Trier | Dagegen gestimmt |
| | Daniela Rump | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt |
| | Ruben Rupp | AfD | 269 - Backnang – Schwäbisch Gmünd | Enthalten |
| | Albert Rupprecht | CDU/CSU | 234 - Weiden | Dafür gestimmt |
| | Bernd Rützel | SPD | 248 - Main-Spessart | Dafür gestimmt |
| | Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich – Emden | Dafür gestimmt |
![]() | Zada Salihović | Die Linke | Dagegen gestimmt | |
| | Carl-Philipp Sassenrath | CDU/CSU | 107 - Neuss I | Dafür gestimmt |
| | Jamila Anna Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 218 - München-Süd | Dagegen gestimmt |
| | Sebastian Schäfer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt |
| | Bernd Schattner | AfD | 210 - Südpfalz | Enthalten |
Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung
Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf soll künftig dazu beitragen, missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksamer zu verhindern. Ziel des Gesetzes ist es, Fälle einzudämmen, in denen die Vaterschaft für ein Kind anerkannt wird, ohne dass eine tatsächliche familiäre Beziehung besteht, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen. Nach Angaben der Bundesregierung kommt es vereinzelt vor, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder gesichertem Aufenthaltsstatus die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen und dadurch zugleich die aufenthaltsrechtliche Situation der Mutter zu verbessern.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, um solche Fälle wirksam zu verhindern. Künftig soll deshalb in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischen den Beteiligten ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, etwa wenn der Anerkennende deutscher Staatsbürger ist, die Mutter jedoch nur über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung verfügt. Ohne die erforderliche Zustimmung soll das Standesamt die Eintragung der Vaterschaft ablehnen können. Keine zusätzliche Zustimmung soll hingegen notwendig sein, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist oder eine tatsächliche sozial-familiäre Beziehung zum Kind besteht. Zudem sollen falsche Angaben zur Erlangung einer behördlichen Zustimmung künftig unter Strafe gestellt werden.
Zuvor war der Gesetzentwurf im Innenausschuss noch geändert worden. Ein angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält darüber hinaus sachfremde Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und zur IT-Sicherheit, die mitbeschlossen wurden.
Teile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung wurden in geänderter Fassung mit 297 Ja-Stimmen angenommen. 130 Abgeordente stimmten dagegen, es gab 134 Enthaltungen. Konkret wurde über die Artikel eins bis sechs, die Artikel zehn bis zwölf sowie die Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfes abgestimmt.
