Bekämpfung von Geldwäsche

Das Europäische Parlament fordert mit seinem  Entschließungsantrag die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, ihr Engagement gegen Geldwäsche zu verstärken und die bestehenden Regelungen in Sachen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umzusetzen.

Der Antrag wurde mit 530 Stimmen - darunter 71 der 96 deutschen Abgeordneten - von GUE/NGL, Greens/EFA, S&D, Renew und der EPP angenommen. 10 deutsche Abgeordnete der AfD, innerhalb der rechtsextremen ID-Fraktion, stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
71
Dagegen gestimmt
10
Enthalten
5
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine AndersonChristine AndersonID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Rasmus AndresenRasmus AndresenGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleyS&D Nicht beteiligt
Gunnar BeckID17 - Bund Dagegen gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerRE17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Hildegard BenteleHildegard BenteleEVP3 - Berlin Nicht beteiligt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele BischoffGabriele BischoffS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Michael BlossMichael BlossGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Damian BoeselagerDamian BoeselagerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Patrick BreyerPatrick BreyerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Bild M. BuchheitMarkus BuchheitID17 - Bund Dagegen gestimmt
MdEP Prof. Dr. Klaus BuchnerKlaus BuchnerGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Udo BullmannUdo BullmannS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist mittig Delara mit verschränkten Armen vor einem neutralen Hintergrund zu sehenDelara BurkhardtS&D17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Martin BuschmannMartin BuschmannGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard BütikoferReinhard BütikoferGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Daniel CasparyDaniel CasparyEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Anna CavazziniAnna CavazziniGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Özlem DemirelÖzlem Demirel-BöhlkeGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt
Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in StuttgartAnna Deparnay-GrunenbergGrüne/EFA17 - Bund Dafür gestimmt
Portrait von Christian DoleschalChristian DoleschalEVP2 - Bayern Enthalten
Portrait von Lena DüpontLena DüpontEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Christian EhlerChristian EhlerEVP4 - Brandenburg Enthalten
Cornelia ErnstCornelia ErnstGUE/NGL17 - Bund Dafür gestimmt

Das Europäischen Parlament fordert, dass die EU-Regelungen zur Geldwäsche durchgesetzt werden. Der Antrag vermerkt dazu, dass der Anteil verdächtiger Finanztätigkeiten – etwa Geldwäsche in Verbindung mit Korruption, Waffenhandel, Menschenhandel, Drogenhandel, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Terrorismusfinanzierung oder andere illegale Aktivitäten, die sich auf den Alltag der Unionsbürger auswirken, – am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der Union laut Europol bei ganzen 0,7 bis 1,28 % liegt.

Das Parlament bemängelt, dass die vierte und fünfte Geldwäscherichtlinie der EU bisher nur mangelhaft in nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten überführt wurden, und hebt die wenigen Möglichkeiten der EU zur Kontrolle dieser Richtlinie bzw. ihrer Umsetzung hervor. Gegen die meisten Mitgliedsstaaten laufe wegen der Nicht-Umsetzung der Geldwäscherichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Die Mitgliedsstaaten, so der Antrag, sollten nun dringend Maßnahmen ergreifen, um den Umsetzungsprozess der Richtlinie zu beschleunigen.

Darüber hinaus merkt das Parlament an, dass es innerhalb der EU immer mehr grenzüberschreitenden Finanzverkehr gebe und daher die zersplitterte Kontrolle durch Mitgliedstaaten, in Kombination mit der zentralisierten Aufsicht in der Bankenunion, nicht mehr geeignet sei. Dazu wird gefordert, dass das betreffende Referat der zuständigen Generaldirektion mit mehr personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werde, um Geldwäsche besser bekämpfen zu können.

Die fünfte Geldwäscherichtlinie ergänzt die vierte und sieht unter anderem vor, dass das Geldwäschegesetz für mehr Personen und Betriebe gilt, Informationen transparenter gemacht werden und intensiver international ausgetauscht werden sollen. Zudem gelten höhere Sorgfaltspflichten bei Geschäftsbeziehungen in sogenannte "Hochrisikodrittländer". Diese Länder weisen nach EU-Regelungen große Schwächen in ihrem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf und werden von der Europäischen Kommission auf einer "Schwarzen Liste" benannt. Auf dieser Liste stehen zum Beispiel Afghanistan, Sri Lanka oder auch Panama. Da Geldwäsche oft international stattfindet, fordert das Parlament, dass die Europäische Kommission allen Drittstaaten ein klares und transparentes Verfahren vorschreibe, wie diese bestimmte Reformen umsetzen müssten, um nicht auf dieser schwarzen Liste zu landen. Eine Nennung auf der Liste erschwere den Ländern Geschäftsbeziehungen mit Akteuren innerhalb des europäischen Marktes und sei daher für die entsprechenden Länder eventuell ein wirtschaftlicher Nachteil.


Mit einer beachtlichen Mehrheit von 530 Stimmen - darunter 71 der 96 deutschen Abgeordneten - aus den Fraktionen GUE/NGL, Greens/EFA, S&D, Renew und der EPP wurde der Antrag angenommen. Nur 14 Abgeordneten stimmten dagegen, darunter 10 deutsche AfD-Abgeordnete der rechtsextremen ID-Fraktion. Diese 10 Abgeordneten stimmten zudem gegen die Mehrheit innerhalb Ihrer eigenen Fraktion.