Frage von Marko N. • 16.02.2024
Antwort von Nadine Ruf SPD • 16.02.2024
Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Wenn sich für Mieter:innen dennoch unangemessene finanzielle Belastungen ergeben, können Härtefälle geltend gemacht werden.
Es geht jetzt in erster Linie darum, den Elbtower so schnell wie möglich und ohne die Aufwendung von Steuergeldern fertigzubauen.
Auch in diesem Bereich sollten wir die Digitalisierung insbesondere von Datenbanken, weiter vorantreiben, um so den Mieterschutz zu stärken.