Antwort 03.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Klar ist aber auch, dass die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an ein Parteiverbot stellt, ungleich höher sind als die Anforderungen an die jetzt durch den Verfassungsschutz beantwortete Frage. Schließlich geht es hier um zwei unterschiedliche Dinge.