Antwort 05.05.2025 von Thorsten Frei CDU
Die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen.
Die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen.
Sollte sich dies ändern, bin ich offen für ein Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Ja.
Notwendigkeit wechselseitige Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen