Antwort 14.01.2026 von Holger Mann SPD
Die Position des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, ist eindeutig: Dem Antrag auf eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen soll nicht stattgegeben werden
Die Position des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, ist eindeutig: Dem Antrag auf eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen soll nicht stattgegeben werden
Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Forderungen oder Diskussionen dazu gibt.
Digitale Gesundheitsdaten für bessere Versorgung, aber mit klarer Patientenkontrolle, Datenschutz und Widerspruchsrecht bei Datennutzung.
Ich bin kein Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
Das Statement der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ ist sehr eindeutig.