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Zentral ist die Einstufung der AfD nicht nur als Verdachtsfall, sondern wirklich als Bundespartei als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses Gutachten steht noch aus, aber ich rechne damit in absehbarer Zeit.
ich unterstütze die überparteilichen Anstrengungen im Bundestag, ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
Die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD lehne ich ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
Ich begrüße die bereits erfolgten Bestrebungen einen Antrag entsprechend vorzubereiten und im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Nicht nur aus meiner Sicht liegt bereits eine sehr konkrete und verdichtete Sachlage vor, die ein Verfahren rechtfertigen würde, ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Menschenrechte. Ich selbst gehöre allerdings keinem der antragsberechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) an.