Antwort 18.11.2024 von Edgar Naujok AfD
Zu dem genannten Vorfall haben sich sowohl der Bundes-, als auch der sächsische Landesverband meiner Partei hinreichend geäußert.
Zu dem genannten Vorfall haben sich sowohl der Bundes-, als auch der sächsische Landesverband meiner Partei hinreichend geäußert.
Solche Berechnungen sind deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als vorläufig zu betrachten.
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.
Es sollte nur noch eine begrenzte Menge pro Kunde verkauft werden dürfen um Monohecken zu vermeiden, generelles Verkaufsverbot halte ich für zu übertrieben.
Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind im Regelfall versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.