Außer in Deutschland ist der Besitz, Konsum oder Transport von sogenanntem rekreativem Cannabis (Gebrauch als Genussmittel) in jedem Land der EU verboten und fällt in 26 Ländern unter das Strafrecht oder wird zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet. Deshalb darf man diese Substanz logischerweise dort auch nicht einführen.
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Das Krankenkassensystem in Deutschland ist ein solidarisches Gesundheitssystem, das mit Wettbewerbselementen versehen ist. Der Spielraum zwischen den Kassen ist geringgehalten, denn 95% der Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Es ist dennoch wichtig, dass Wettbewerb bis zu einem gewissen Grad möglich ist, denn so agieren die Kassen effektiv und eine bessere Versorgung wird sichergestellt.
Nein, flächendeckende Kampagnen zu Cannabis, ausgenommen im Rahmen von Präventionskampagnen, sind nach meiner Kenntnis nicht geplant.
Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.