Der aktuelle Regierungsentwurf stellt ein wichtiges Fundament dar, ich würde mich aber freuen, wenn uns im laufenden parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen gelingen.
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Auch deshalb haben wir sofort verstärkte Grenzkontrollen und Rückweisungen eingeführt.
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.
Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist das Wahlalter in Artikel 38 des Grundgesetzes bei 18 Jahren festgelegt. Für eine Änderung bedarf nach Artikel 79 des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine solche parlamentarische Mehrheit sehe ich derzeit nicht.
Nachdem wir bereits bei einigen Landtagswahlen und der Europawahl das Wahlalter schon bei 16 Jahren festgelegt haben, ist es sinnvoll, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden sollten.
Nachdem wir bereits in der Ampelregierung die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl bewirken konnten, wollen wir in einem nächsten Schritt, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden dürfen.