Frage von Friedrich P. • 11.04.2024
Antwort von Petra Sitte DIE LINKE • 12.04.2024
Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht.
Die Frage, welche legitimen Mittel man als Privatperson jedoch habe, sich bspw. gegen in die eigene Wohnung ziehenden Rauch zu wehren, betrifft das Mietrecht.
Zudem müssen sie z.B. einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Wir setzen uns dafür ein den Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt auszubauen
für den Konsum von Cannabis gilt auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz und ein Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen. Konkret gibt es bei dem Thema aber keinerlei weitere Regularien.