Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
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Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Die gesetzlichen Krankenkassen sparen auf dem Rücken von Menschen, die psychotherapeutische Hilfe benötigen. Jede Form der Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab!
Wir haben das Bundesministerium für Gesundheit, das, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann
Zur nun beschlossenen Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April 2026 will ich mich den Gesundheitspolitikern unserer Fraktion anschließen: Wir sehen darin eine kritische Verschlechterung der Versorgung der Patienten