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Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
• 12.04.2024

Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.

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