Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.
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Antwort 27.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Ich kann Ihnen versichern: Die Visumabteilung nimmt so viele Visumanträge wie möglich entgegen und bearbeitet diese. Zu Wartezeiten kommt es, wenn die Nachfrage nach Visa die Kapazitäten der Botschaft zur zügigen Bearbeitung der Anträge übersteigt.
Antwort 06.11.2025 von Ralf Stegner SPD
Solche Beiträge zeigen leider erneut, wie offen die AfD zentrale Verfassungsprinzipien infrage stellt.
Antwort 26.10.2025 von Thomas Röwekamp CDU
Friedrich Merz hat mit seiner Wortwahl sicherlich eine Debatte angestoßen, aber genau solche Diskussionen sind notwendig, wenn wir Vertrauen in die Politik stärken und die Sorgen der Menschen ernst nehmen wollen. Das Ziel muss immer sein, sachlich und differenziert über Integration, Migration und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sprechen.
Antwort ausstehend von Andreas Bühl CDU