Frage von Martin D. • 11.06.2022
Antwort ausstehend von Marlene Mortler CSU
Da der Verordnungsvorschlag zunächst noch im Europäischen Parlament verhandelt wird, sind allerdings noch erhebliche Veränderungen am Gesetzestext zu erwarten.
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission stieß zu Recht auf erhebliche Kritik. Die unter dem Begriff „Chatkontrolle“ bekannten Maßnahmen wurden verworfen.
Daher ist es besonders wichtig in diesem Fall eine Balance zwischen schlagkräftiger Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers zu finden.