Frage von Wilfried S. • 19.06.2024
Antwort ausstehend von Sascha Binder SPD
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass ich mich auch nicht etwa für eine Abschiebung der ukrainischen Wehrpflichtigen ausgesprochen habe.
Die Beachtung der Menschenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Politik.
Nein
Das ist Ergebnis der menschenverachtenden Politik der Hamas.
Für den Einsatz eines wie von Ihnen vorgeschlagenen Einsatztruppenversorgers der Bundeswehr gibt es derzeit kein durch den Bundestag beschlossenes Mandat.