Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.
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In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
Es ist inakzeptabel, dass TIN-Personen nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags nicht entsprechend ihres Geschlechts als Elternteil angesprochen werden. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen angemessen anerkannt wird.
Die Entkriminalisierung von Millionen Cannabis-Konsument*innen und die Erlaubnis des Eigenanbaus wird somit nach Jahrzehnten der Prohibition endlich Wirklichkeit werden.