Wir haben aber die Hinweise, dass dies womöglich unzureichend klargestellt ist, sehr ernst genommen und das Gesetz vor dem Beschluss so eindeutig nachgeschärft, dass die Gefahr keinesfalls besteht.
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tatsächlich habe ich darauf hingewiesen, dass der israelische Geheimdienst geholfen hat, die Hamas zu gründen. Er ging davon aus, dadurch eine Konkurrenz zur PLO zu schaffen
Ich sehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 zu der gesetzlichen Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ähnlich kritisch
Höflich möchte ich Sie auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 27.09.2023 verweisen.
Tatsächlich hatte es heftige Kritik und Proteste gegeben, sowohl von Regierungen als auch von Menschenrechtsorganisationen.
Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“