Antwort 22.01.2026 von Sarah Timmann SPD
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.

Da unterschiedliche Informationen kursieren, habe ich in einer schriftlichen Anfrage nach dem aktuellen Planungsstand gefragt.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Der von Ihnen genannte Betrag ließe sich realisieren, wenn es gelänge von den derzeit ca. 5,5, Millionen Bürgergeldbeziehern etwa 1 Million Menschen in Arbeit zu bringen. Ob das gelingen kann, hängt natürlich ganz wesentlich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.