Frage von Erhard J. • 18.03.2023
Antwort ausstehend von Iris Firmenich CDU
Als Mitglied des Sächsischen Landtages entscheide ich nicht über die mögliche Verkleinerung des Bundestages
Mitnichten wird dabei die Erststimme gestrichen. Vielmehr orientiert sich die Reform strikt an dem Prinzip, dass eine Partei nicht mehr Sitze erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen
Die Zweitstimme war zuvor die entscheidende Stimme. Der direkte Draht zu einem Abgeordneten ist nicht abhängig von der Art, wie er gewählt wurde.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben