Antwort 01.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Rechtsaufsicht im Gesundheitswesen: Das BMG prüft die Rechtmäßigkeit, ersetzt aber nicht die Entscheidungen der Selbstverwaltung.
Nach aktuellem Kenntnisstand deutet alles darauf hin, dass die regulären Kostenträger (die Krankenversicherung und der Arbeitgeber) herangezogen werden.
Osteopathie rechtssicher regeln, ohne qualifizierte Behandlerinnen und Behandler pauschal zu entwerten