Antwort 13.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
der Zweck der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile besteht darin, die Belastungen durch die familiären und örtlichen Verhältnisse des Bediensteten abzubilden.
der Zweck der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile besteht darin, die Belastungen durch die familiären und örtlichen Verhältnisse des Bediensteten abzubilden.
Die Beratung des Alimentationsgesetzes wird voraussichtlich am Dienstag, 31. Januar, stattfinden