Bitte erklären Sie, inwieweit die Nicht-Teilnahme an Kuratoriumssitzungen des Deutschen Museums dem Vorwurf der mangelnden Aufsicht und somit der Befangenheit entgegenstehen?

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Frage von Jürgen K. •

Bitte erklären Sie, inwieweit die Nicht-Teilnahme an Kuratoriumssitzungen des Deutschen Museums dem Vorwurf der mangelnden Aufsicht und somit der Befangenheit entgegenstehen?

Sehr geehrter Herr Schmid,

die Nürnberger Nachrichten berichteten am 20.2.2023 auf Seite 13, dass die Abgeordneten von Grünen, SPD und FDP Sie wegen möglicher Befangenheit als Vorsitzenden des U-Ausschusses zum Mietvertrag des Nürnberger-Zweigs des Deutschen Museums ablehnen. Weil Sie bereits Mitglied des Kuratoriums des Deutschen Museums sind, und mangelnde Aufsicht durch das Kuratorium eine Frage des U-Ausschusses sein könnte.
Laut dem Zeitungsartikel wiesen Sie den Vorwurf der Befangenheit damit zurück, dass Sie sich nicht erinnern können an einer Sitzung des Kuratoriums teilgenommen zu haben.
Können Sie bitte erklären inwieweit diese mögliche Nicht-Teilnahme den Vorwurf der mangelnden Aufsicht entkräften soll?
Bitte erklären Sie auch wie Sie dem Eindruck entgegen wirken wollen, dass die CSU hier etwas vertuschen will?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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