Das derzeit diskutierte Konsolidierungskonzept der Staatsregierung sieht demgegenüber vor, im Bereich der Beamtenbesoldung zeitliche Verschiebungen vorzunehmen. Die Verschiebung gilt auch für die Gehälter der Mitglieder der Staatsregierung. Diese Maßnahmen betreffen einen anderen Regelungsbereich und sind nicht unmittelbar auf die Abgeordnetenentschädigungen übertragbar.
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Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind hierfür nicht zuständig.
Wir setzen uns dafür ein, dass zum Zeitpunkt eines wirtschaftlichen Aufschwungs die Beamtinnen und Beamten im Freistaat eine Ausgleichszahlung erhalten, um die Differenzen zwischen ausgezahlten und nicht ausgezahlten Bezügen abzudecken, welche sich durch die zeitliche Verschiebung der Tarifergebnisse ergeben
Im Gegensatz zu den Bestrebungen vieler anderer politischen Kräfte haben wir uns stets zum Berufsbeamtentum und auch zu den damit verbundenen Vorteilen bekannt. Daran halten wir fest. Seien Sie versichert, dass wir als CSU-Fraktion auch künftig darauf achten werden, dass der Freistaat ein attraktiver Dienstherr für die Beamtinnen und Beamten bleibt!
Ich halte diese Entscheidung für falsch. Dabei handelt es sich jedoch um eine Angelegenheit der Bundesebene. Der Bayerische Landtag ist daher nicht zuständig.