Antwort 28.03.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Frage zum Fortbestand der Förderkonditionen zum GEG kann aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die Frage zum Fortbestand der Förderkonditionen zum GEG kann aufgrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Die kommunalen Aufgabenträger haben für ihre Einzugsbereiche Schülerbeförderungsnetze unter Einbindung des ÖPNV zu organisieren.
Die Einführung einer Grundsteuer C ist in Bayern nicht geplant.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.