Antwort 12.12.2025 von Christian Bernreiter CSU
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Entscheidung trifft die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die derzeitige Vorgehensweise hinsichtlich der Initiierung des Löschprozesses nach Abschluss notwendiger Ermittlungsmaßnahmen wird fortlaufend evaluiert und optimiert
Eine an festgelegten Mengengrenzen orientierte Einstellungspraxis bei harten Drogen stünde im Widerspruch zur Gefährlichkeit der betreffenden Verhaltensweisen.
Für die Frage ist die Bundesregierung zuständig.