Die konkreten Inhalte der geplanten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) werden unter Berücksichtigung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien derzeit intensiv innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Aufgrund des sehr enormen Umfangs stellt die Reform des Waffenrechts eine gewisse Herkulesaufgabe dar.
Der Schutz homosexueller Menschen vor Diskriminierung ist wichtig; eine Änderung von Artikel 3 GG halte ich jedoch nicht für erforderlich.
CDU debattiert über Ergänzung von Art. 3: Schutz gilt schon, aber klare Nennung könnte Signal sein. Wichtig: Rechtsstaat stärken und Diskriminierung bekämpfen.
Der Schutz homosexueller Menschen besteht bereits, Artikel 3 ist kein Ort für Alarmismus, Unterstellungen und symbolische Verfassungsdebatten ohne Rechtswirkung