Antwort 10.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.
Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig erfolgen. Das betrifft alle staatlichen Bereiche, von den Haushalten der Ministerien über Bauprojekte bis hin zum Deutschen Bundestag.
Wir fordern keine Leistungskürzungen für Bürger*innen und wollen, dass Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen.
Transparenz ist ein zentrales Element einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Ich sehe die Honorarkürzung kritisch: Sie belastet die Versorgung. Der Bundestag kann sie nicht direkt aufheben, politischer Druck bleibt aber nötig.