
Antwort 29.05.2026 von Philip Hoffmann CDU
Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.

Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte.
Aus meiner Sicht besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung zur Haltefrist etwas zu ändern, eine solche Maßnahme ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Die Krypto-Einnahmeschätzung basiert auf BMF-Prognosen und wird im Haushaltsverfahren im Gesamtzusammenhang bewertet, nicht isoliert geändert.
Die CDU setzt sich für Transparenz und die konsequente Anwendung bestehender Regeln ein.