Antwort 15.05.2026 von Beatrix von Storch AfD
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Menschen mit Behinderungen – ob in Werkstätten oder in Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente – dürfen nicht dauerhaft in Armut leben.
Die Absicherung von Bürgergeldempfängern in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb wäre es richtig, diese Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht dauerhaft über die Beiträge der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber.
Die Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % ab April diesen Jahres halte auch ich als auch meine Fraktion Die Linke angesichts der aktuellen Versorgungslage für eine fatale Entscheidung.