Die Einführung eines bundesweiten pauschalen Modells würde nicht nur Fragen der Finanzierung, sondern auch der Ausgestaltung und der Verträglichkeit mit dem bestehenden Beihilfesystem aufwerfen. Deshalb ist eine Änderung auf Bundesebene nicht vorgesehen.
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Die beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5% sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf des GKV-BStabG sind nicht akzeptabel, vor allem wenn man die sowieso schon bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie betrachtet.
Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können.
Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.
Da sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Psychotherapeut*innen aus dem Kreis Recklinghausen bei mir gemeldet haben, habe ich für den 01.06.2026 in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr einen Austausch geplant.