Antwort 16.02.2026 von Jan Wenzel Schmidt AfD
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Maßgeblich für die Einstellung war die fachliche Expertise von Herrn Christian Lüth, nicht seine frühere Funktion.
Sehr geehrte Frau K.,
Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Die Einstufung der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist ein ernstzunehmendes Indiz.
Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.